Vielfalt ist unsere Stärke

Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Einsatzorganisation die extrem vielfältig ist. Und so vielfältig die Organisation ist, sind auch teile der Ausstattung extrem vielfältig.

Ein aus dem EGS, gebauter Schienenrollwagen

Wenn man an Vielfalt denkt, kommt einen nicht als erstes Technisches Gerät in den Sinn.

Beim THW kann man dabei aber schon drauf kommen, insbesondere wenn es um das Einsatzgerüstsystem geht oder kurzgesagt das EGS. 

Mit diesem EGS, welches im Ortsverband Einbeck mit den Bausätzen 1-4 inklusive Bahnrollwagen, vorhanden ist kann man eine große Bandbreite an Einsatzoptionen abdecken. 

Ausgangspunkt dafür ist ein Baugerüst der Firma Plettac, welches sich extrem flexibel verbinden und aufbauen lässt. Bestimmte Standardteile und Konstruktionen wurden dafür extra auf die belange des THW angepasst. Aufgeteilt ist dieses System beim THW in insgesamt 5 Bausätze die sich untereinander und gegenseitig ergänzen. Mit diesem System lassen sich unterschiedliche Konstruktionen zum Retten von Personen, Abstützen von Decken und Co. aufbauen kann.

Somit kann man mit dem EGS zum Beispiel folgende Konstruktionen erstellen:

  • Hochwasserlaufsteg von Standardmäßig 18m länge (lässt sich je nach vorhandenen Teilen unendlich erweitern)
  • Wandabstützungen
  • Deckenabstützung
  • Schnellbau Dreibock
  • PKW Abstützung
  • Rollwagen
  • LKW Rettungsplattform
  • Schienenrollwagen
  • Arbeitsplattformen
  • Übungstürme bis 12m Höhe
  • uvm....

Der Vorteil bei diesem Einsatzgerüstsystem (EGS) ist das sämtliche im THW vorhandene Konstruktionen in einem Handbuch niedergeschrieben sind und nach dieser Anleitung erbaut Statisch abgenommen sind. Und somit ohne einzelne Abnahme gleich nach dem Bau und Beurteilung der EGS Fachkraft in Betrieb genommen werden können.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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