Neue Ausstattung für das Technische Hilfswerk

Am Freitagabend konnte der Ortsbeauftragte vom Technischen Hilfswerk (THW) Einbeck, Kai Scheffler seine Helfer der Bergungsgruppen mit neuer Ausstattung überraschen. Nach jahrelangen Bemühungen konnte wieder ein Hydraulischer Rettungssatz, Rettungsschere und Hydraulikspreizer, durch Mittel des THW Landesverband Bremen, Niedersachsen angeschafft und dem Ortsverband Einbeck übergeben werden.

Die Einsatzoptionen für dieses Rettungsgerät liegen zum Beispiel bei einer Gasexplosion. Ein Haus ist eingestürzt und begräbt seine Bewohner unter sich. Für die Rettung der Verschütteten bleibt wenig Zeit – es zählt jede Sekunde. In solchen dramatischen Situationen greift das THW zu hydraulischen Rettungsgeräten, oftmals nur Schere und Spreizer genannt, erläutert Zugführer Dirk Rose.

Mit dem Hydraulikspreizer, der eine Hubkraft von 33t aufbringt, können beispielsweise Trümmerteile angehoben werden. Die Rettungsschere mit einer Schneidkraft von 55t, wiederum dient zum Durchtrennen von Metallteilen. Angetrieben werden die beiden Geräte durch ein Hydraulikaggregat mit Benzinmotor.

Durch die Einhandhebelbedienung kann der Helfer mit einer Hand die Rettungsgeräte präzise steuern, während die andere Hand das Gerät festhält. Bei einem Gewicht von rund 20 Kilogramm ist das keine leichte Aufgabe. Die Spreizarme des Spreizers bestehen aus einem besonders belastbaren Werkzeugstahl mit einer Aluminium-Legierung. Mit ihnen lassen sich Trümmerteile bis zu 70 Zentimeter auseinander bewegen – genug Platz um einen Menschen hindurchzuziehen. Oder alternativ können auch Materialien zusammengepresst werden.

Die Kameraden der Bergungsgruppen waren hoch erfreut diese wichtige Ausstattung in Empfang nehmen zu können und hoffen, wenn Sie zum Einsatz kommen sollte, somit schnell Hilfe leisten zu können.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: