Fragen zum THW
Wer kann im THW mitmachen?
In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich
- mindestens 10 Jahre alt bin
- die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit besitze,
- meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Die wichtigste Voraussetzung ist allerdings, dass sie ein verlässlicher Teil unseres Ortsverbandes werden möchten!
Die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit wird durch eine Eingangsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26.1 „Leichter Atemschutz“ nachgewiesen. Sofern die Tauglichkeit nicht gegeben sein sollte, finden wir aber sicher eine andere wichtige Aufgabe im Ortsverband, bei der Sie sich einbringen können.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 8 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in der Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
Wichtig: Sie müssen für die Mitwirkung im THW nicht unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben; auch „Zugezogene“ sind bei uns herzllich willkommen!
Wann habt ihr Dienst?
Unser Dienstabend findet alle zwei Wochen am Freitag statt. Wann genau könnt ihr im Kalender auf der Startseite sehen. Die Uhrzeit ist von 18:30 Uhr - 22:30 Uhr. Die Zeiten scheinen dabei recht lang? Ja das stimmt wohl, aber die Arbeit im THW ist sehr vielfältig und manchmal aufwendiger, daher brauchen Wir einfach die Zeit dafür.
Aufnahme und Probezeit
Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist dabei ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art.
Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen.
Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen „kündigen“ können. Die Probezeit kann unter bestimmten Umständen verlängert oder verkürzt werden.
Kostet das etwas?
Die Mitwirkung im THW ist kostenfrei, es fallen also keine Mitgliedsbeiträge an.
Bei länger dauernden Dienstveranstaltungen erhalten Sie darüber hinaus auch kostenfreie Unterkunft und Verpflegung, natürlich immer den Umständen angemessen.
Die notwendige medizinische Eingangsuntersuchung sowie weitere Untersuchungen und z.B. Impfungen werden ebenfalls vom THW gezahlt.
Auch die notwendige persönliche Schutzbekleidung wird vom THW gestellt.
Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!
Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Basisausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist und Sie daran Interesse haben, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
Einige der im THW angebotenen Lehrgänge sind auch von der Industrie- und Handelskammer anerkannt und qualifizieren Sie daher ggf. auch für den beruflichen Bedarf.
Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Hobby?
Ihnen dürfen nach § 3 THW-Gesetz wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortgewährten Leistungen erstattet.
Beruflich Selbständige erhalten eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Und wie sieht es mit einer Unfallversicherung aus?
Während der Dienstleistung im THW sind Sie nach dem 7. Sozialgesetzbuch gegen Unfall versichert. Die Versicherungsleistungen beinhalten die Notfallversorgung, die medizinische Rehabilitation sowie ggf. auch die soziale Rehabilitation. Bei Bedarf werden auch Rentenleistungen gezahlt.
Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e. V. werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag zusätzlich unfallversichert.
Ohne Regeln geht es nicht!
Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, zu den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
Diese für ein Hobby eher strenge Formulierung ist der Tatsache geschuldet, dass unser Auftrag das Retten von Menschenleben ist und hierfür eine gewisse Zuverlässigkeit und Ausbildung einfach notwendig ist.
Zu Ihren Pflichten gehört u.a., dass Sie
- sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
- die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
- den dienstlichen Weisungen nachkommen,
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,
- sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,
- jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Anschriftenänderung, Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) ist dem THW unverzüglich anzuzeigen.
Und wenn ich mal etwas anderes vorhabe?
Wenn Sie an den Dienstterminen mal anderen Verpflichtungen nachkommen müssen, ist das kein Problem! Dann können Sie dafür Dienstbefreiung beantragen. Das klingt allerdings komplizierter als es ist: informieren Sie bitte einfach rechtzeitig vorher den direkten Vorgesetzten, damit dieser die Ausbildungsgestaltung auf die letztlich anwesende Teilnehmerzahl anpassen kann.
Darüber hinaus stehen Ihnen noch sechs Wochen Erholungsurlaub pro Jahr zu, den Sie zusammen mit Ihrem beruflichen Urlaub nehmen können. Der Urlaub muss dem Ortsverband formlos angezeigt werden, damit wir im Einsatzfall wissen, dass Sie in dieser Zeit mal nicht zur Verfügung stehen.
Unter bestimmten Umständen kann der Ortsbeauftragte auch eine längerfristige Dienstbefreiung gewähren, z.B. wenn Sie sich berufsbegleitend fortbilden und sich in dieser Zeit ausschließlich darauf konzentrieren möchten.
Die letzten Worte gehören der Beendigung des Dienstverhältnisses
Wenn Sie nicht mehr mitmachen möchten, können Sie ihr Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung, die mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende abzugeben ist, beenden. Alternativ können Sie uns als AlthelferIn verbunden bleiben.
Sie möchten uns als Passives oder Fördermitglied unterstützen?